Beitrag des Sozialdialogs zu den Reformen des Gesundheitswesens in der europäischen Gesellschaft
Schlussfolgerungen des durch die Bewegung Christ und Arbeit ČR,
o.s. und EZA-Europäisches Zentrum für Arbeitnehmerfragen Königswinter,
Deutschland, unter der Schirmherrschaft und mit Unterstützung der Europäischen
Kommission EZA am 2. – 4. Oktober 2009 in Velehrad veranstalteten
Seminars
I. Die Reform des Gesundheitswesens steht aktuell im Vordergrund des
Interesses sowohl der Politiker, als auch der Fachöffentlichkeit in einer
ganzen Reihe von europäischen, aber auch aussereuropäischen Ländern (z.B. der
USA). Die Fortschritte in der Medizin ermöglichen eine weitere Besserung des
Gesundheitszustandes der Population und weitere Verlängerung des menschlichen
Lebens, sie stellen jedoch immer höhere Ansprüche auf die Finanzierung der
Gesundheits- und Sozialpflege. Die Kosten der medizinischen Technologien, der
Arzneimittel und der Heilpflege steigen. Der Anteil und in vielen Ländern auch
die Anzahl der Krankenversicherungspflichtigen geht jedoch zurück. In
der ČR und in weiteren Ländern sind Kinder, Jugendliche, Arbeitslose und
insbesondere Pensionisten, insgesamt 58 % der Bevölkerung, nicht
Krankenversicherungspflichtig.
Die Krankenversicherung für sie zahlt der Staat, und zwar in einem wesentlich kleineren Mass (23% der Bezüge der öffentlichen Krankenversicherung) als die Ist-Kosten der Gesundheitspflege bei diesen Bevölkerungsgruppen (insgesamt 80 % der Kosten der Gesundheitspflege) sind. In der Tatsache zahlt den vorwiegenden Teil der Gesundheitspflege der erwähnten Bevölkerungsgruppen der wirtschaftlich aktive Teil der Population im Rahmen seiner Krankenversicherung und der abgegebenen Steuern. Durch die aktuelle Wirtschaftskrise und die höchste Arbeitslosigkeit werden die Abgaben für die Krankenversicherung weiter herabgesetzt.
Die Gesundheit wird allgemein als der höchste Wert betrachtet. Sie ist nicht nur eine private Sache der Einzelpersonen oder ihrer Familien. Der Gesundheitszustand der Bevölkerung wirkt sich auf das Leben der ganzen Gesellschaft, auf die Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitnehmer und auf die Funktionierung der Wirtschaft aus. Das Gesundheitswesen muss deshalb den Interessen des gemeinsamen Wohls der ganzen Gesellschaft unterordnet werden.
Im Bezug auf die ČR, während die aktuelle Qualität der Gesundheitspflege sehr positiv bewertet wird, werden die finanzielle Erreichbarkeit und weitere Teile der gesundheitlichen (und sozialen) Pflege in einer langfristigeren Perspektive, insbesondere bei älteren Generationen, als gefährdet bewertet. Dabei werden gerade in der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Umgebung der ČR die Reformschritte im Gesundheitswesen einem starken lobbyistischen Druck ausgesetzt und regen notwendigerweise einen verdacht an, dass sie finanziellen Nutzen bestimmter Interessengruppen in diesem umfangreichen und lukrativen Segment der Wirtschaft (Jahresumsatz 250 Mlrd. CZK) verfolgen.
Ähnliche Probleme betreffen mehr oder weniger auch weitere europäische Länder, den der Bedarf von Reformen des Gesundheitswesens bevorsteht.
Die konkrete gesetzliche und Organisationsform der Reformen ist ausschliesslich eine Fachangelegenheit.
Die primäre Definition der Reformgrundsätze ist jedoch eine erstrangig politische Angelegenheit, die einen Dialog der ganzen Gesellschaft und ein hohes Mass an erreichtem Konsensus erfordert. Erst von den in der Diskussion der ganzen Gesellschaft und im Konsensus verabschiedeten Grundsätzen können die gesetzlichen Schritte abgeleitet werden. Zu einem derartigen Dialog will auch unser Seminar verhelfen.
II. Als grundlegende Ausgangspunkte der Reform und als Thema bei der Umsetzung der Reformschlussfolgerungen im Gesundheitswesen betrachten wir:
1. Schutz des Menschenlebens als Grundregel der medizinischen Ethik und Kriterium der Reformmassnahmen.
2. Definiertes gesellschaftliches Interesse für die Gesundheit und gesellschaftliche Garantie des Gesundheitszustandes der Population.
Unterstützung der Gesundheit und des gesunden Lebensstils, der Vorbeugung und der vorbeugenden Programme. (Die steigende Bedeutung der Vorbeugung von Erkrankungen ist in einer separaten Beilage betont, die Prof. MUDr. Vladimír Bencko, DrSc, vorbereitet hat).
3. Anerkennung des Gesundheitswesens als eine öffentliche Dienstleistung und einen Anspruch auf die Gesundheitspflege als ein durch die Urkunde der menschlichen Rechte und Freiheiten garantiertes Recht.
4. Prinzip der Solidarität und ein solidarisches System der Gesundheits- und Sozialpflege. Ein vorwiegender Teil der Finanzierung des Gesundheitssystems wird durch die solidarische öffentlichrechtliche Krankenversicherung und öffentliche Finanzierung mit einer konsequenten öffentlichen Kontrolle gedeckt.
5. Durchlaufende transparente Ausarbeitung und Akzeptierung der Standards der fachlichen Gesundheitspflege als ein empfohlenes Modell der Pflege und der Erstattungsstandards als Anspruch aus der öffentlichen Krankenversicherung. Die Fachstandards werden durch medizinische Fachgesellschaften, die Erstattungsstandards durch den Staat garantiert.
6. Transparente Finanzflüsse im Gesundheitswesen, welche für sinnvolle Aufwendung der Finanzmittel und deutliche Einsparungen sorgen. Dazu gehören:
- nationale Arzneimittelpolitik als ein grundlegendes Kostenregulativ der Gesundheitspflege
- transparente Vertragsabschlüsse unter den Krankenversicherungen und medizinischen Einrichtungen, Ausweisen der Gesundheitspflege sowie Kontrolle der Personal-, sachlichen und qualitativen Kennwerte der geleisteten Pflege
- transparente Investitionspolitik, Einkauf und Vorschreibung der Arznei- und Gesundheitsmittel, Vereinbarung von Leistungen und Vermietungen
7. Private Zusatzversicherung und Finanzierung der über das Limit der genau definierten Pflege hinausgehenden Pflege und Leistungen. Diese Zusatzversicherung gründet keine vorrangige Pflege. Von der Natur der Sache aus kann sie der öffentlichen Krankenversicherung bei der zur Rettung des Lebens, Rettung der Gesundheit und deren Qualität notwendigen Pflege nicht überordnet werden.
8. Konsequente Trennung der Versicherungen von den medizinischen Einrichtungen. Ablehnung der Privatisierung der öffentlichen Krankenversicherung, der Universitäts- und regionalen Krankenhäuser sowie der Gesundheitsanstalten von Schlüsselbedeutung.
9. Sicherstellung der maximal möglichen Erreichbarkeit einer hochwertigen vorbeugenden und therapeutischen Gesundheitspflege, und zwar in der Regional- und Fachbereichsrichtung. Eine angemessene Hierarchie- und Regionalausrichtung der medizinischen Leistungen (Krankenhäuser des Typs I, II, III mit definiertem Umfang der garantierten Pflege). Ausarbeitung von Personal- und Gerätenormativen für die Bett- und ambulanten Gesundheitseinrichtungen.
10. Der Staat und die von ihm beauftragten Institutionen als Garant der prä- und postgraduellen Ausbildung der Ärzte, der Krankenschwestern und des weiteren medizinischen Personals und als ein wichtiger Partner bei Lösungen deren ordentlicher finanzieller Bewertung.
11. Vier Schichten eines Modells für das Gesundheitssystem als Angebot für die Gesundheitsreform:
- als erste Schicht die Gesundheitspflege in eigener Kompetenz
- als zweite Schicht die in einem entscheidenden Mass aus öffentlichen Mitteln bezahlte vorbeugende und therapeutische Pflege (aus der öffentlichen Krankenversicherung, teilweise aus bestimmten Posten des Staatsbudgets, beziehungsweise aus Zweckssteuern – z.B. Tabak, Alkohol sowie aus legal gewährten Sponsorenspenden)
- dritte Schicht, die den Bürgern eine Möglichkeit ihrer eigenen Wahl und der entsprechenden Erstattung der Pflege über den Rahmen der aus öffentlichen Ressourcen finanzierten Leistungen hinaus ermöglicht, natürlich bei Geltendmachung einer klar definierten Sozialklausel
- vierte Schicht, welche die Finanzierung von ausserordentlich anspruchsvollen als notwendig indizierten therapeutischen Leistungen umfasst, falls diese den Rahmen der drei vorherigen Schichten sprengen und von einem dazu bestimmten Sonderfonds finanziert werden. (Siehe z.B. die Publikation Ctibor Drbal: Die Zukunft der Gesundheit und des Gesundheitswesens, Nationalwirtschaftliches Institut von Josef Hlávka, S. 41–44).
Grundlegende Frage der Gesundheitsreformen bleibt, ob ein grösserer oder kleinerer Umfang der weiteren Privatisierung der medizinischen Institutionen zugelassen werden soll und ob und wie dies dem Gesundheitswesen einen Nutzen bringen kann. Mit anderen Worten, ob der Markt mit der menschlichen Gesundheit der menschlichen Gesundheit helfen kann.
Nach dem Bericht über den Stand, die Entwicklung und die Aussicht des Gesundheitswesens in der ČR, der von einer Expertengruppe unter der Regie des Ministeriums für Gesundheitswesen im Mai 2008 ausarbeitet wurde, befindet sich das tschechische Gesundheitswesen als ein Ganzes auf einem guten europäischen Niveau. Die vorgelegten Reformvorschläge aus dem Jahr 2008 konnten nicht überzeugen, warum das liquidiert werden sollte, was bis jetzt ziemlich gut funktioniert hat. Falls mit dem Mangel an Geld argumentiert wurde, dann wurde nicht befriedigend erklärt, wie die Abgabe eines Gewinnteils für die Privatbesitzer mehr Mittel ins Gesundheitswesen bringen könnte. Umso weniger wurde befriedigend erklärt, warum die öffentlichen medizinischen Einrichtungen und die Finanzmittel der öffentlichen solidarischen Krankenversicherung in private Hände übertragen werden sollten und worin das besser funktionierende Modell der Gesundheitspflege bestehen sollte.
Da auch weitere europäische Länder mit dem Problem der Finanzierung des Gesundheitswesens konfrontiert werden, sind sämtliche Reformvorschläge aus der Sicht des nachweisbaren Beitrags zugunsten der Gesundheit der Bevölkerung zu bewerten.
Die Solidarität zusammen mit dem Kriterium des allgemeinen Wohls müssen den primären Gesichtspunkt für Reformen der Gesundheitswesens jeder Art inklusive der Arzneimittelpolitik darstellen.
Velehrad 4. října 2009 Účastníci semináře